
Als dingliche Rechte bezeichnet man Rechte, die gegenüber jedermann wirken. Es handelt sich damit um absolute Rechte. Rechtslage in einzelnen Ländern: == Weblinks == ...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Dingliches_Recht
[Deutschland] - Als dingliche Rechte bezeichnet man in der deutschen Rechtswissenschaft Rechte, die gegenüber jedermann wirken. Es handelt sich damit um absolute Rechte. In der juristischen Ausbildung am bedeutsamsten sind die dinglichen Rechte, welche die rechtliche Zuordnung von Sachen (vgl. {§|90|bgb|juris} BGB) zu Per...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Dingliches_Recht_(Deutschland)

Ein dingliches Recht ist das Recht einer Person zur unmittelbaren Herrschaft über eine Sache, das jedem Dritten gegenüber wirkt. Die dinglichen Rechte erstrecken sich auf Sachen und Grundstücke, wobei der Kreis der dinglichen Rechte gesetzlich abschließend geregelt ist. Diese s...
Gefunden auf
https://www.anwalt24.de/lexikon

dingliches Recht, absolutes, subjektives Recht, das eine unmittelbare Herrschaft über eine Sache gewährt und durch besondere (dingliche) Ansprüche (auf Sachherausgabe oder Unterlassung von Störungen) gegenüber jedem Dritten geschützt ist, z. B. Eigentum (Sachenrecht). Beim beschränkten dinglichen Re...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Als dingliche Rechte bezeichnet man im deutschen Recht Rechte, die gegenüber jedermann wirken. Es handelt sich damit um absolute Rechte. In der juristischen Ausbildung am bedeutsamsten sind die dinglichen Rechte, welche die rechtliche Zuordnung von Sachen (vgl. § 90 BGB) zu Personen betreffen. Das Sachenrecht ist im 3. Buch des BGB (ab § 854 BGB...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/lokal/42735

Von einem dinglichen Recht spricht man bei einem absoluten Recht an einer Sache. Z.B. Eigentum, Pfandrecht, Nießbrauch, Wohnungsrecht. Die dinglichen Recht sind absolut, d.h. sie wirken gegenüber jedermann. Die dinglichen Rechte sind im BGB abschließend geregelt (Typenzwang) und inhaltlich bestimmt (Typenfixierung). Abweichungen sind nicht mögl...
Gefunden auf
https://www.lexexakt.de/glossar/dinglichesrecht.php

Das dingliche Recht ist das Recht, das eine Herrschaft über eine Sache gewährt und gegenüber jedermann wirksam ist.
Gefunden auf
https://www.mein-wirtschaftslexikon.de/d/dingliches-recht.php

Dingliches Recht (Sachenrecht, Jus in re, Jus in rem), im allgemeinen jedes Recht, dessen Inhalt die rechtliche Unterwerfung einer Sache ist. Im Gegensatz hierzu stehen die persönlichen Rechte (jura in personam, obligatorische Rechte). Die Zahl der dinglichen Rechte ist im römischen Rechtssystem eine genau bestimmte: Eigentum, Emphyteusis, Superf...
Gefunden auf
https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

Herrschaftsrecht, das sich auf eine Sache erstreckt und gegen jedermann (“absolut”) wirkt. Es kann ein Vollrecht (z. B. Eigentum ) oder ein beschränkt d. R. (z. B. Hypothek ) sein – im Unterschied zu einem relativen Recht, das nur gegen bestimmte Personen wirkt (z. B. Anspruch aus einem Kreditvertrag). Das aus einem Pfandrecht bzw. i. e. S.....
Gefunden auf
https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/dingliches-recht/dingliches-recht.
Keine exakte Übereinkunft gefunden.